Die Frage nach den Kosten unserer Leistung wird häufig gestellt, ist aber im Vorfeld meist schwer zu beantworten und abhängig davon, wie umfangreich, komplex und damit zeitaufwendig der jeweilige Sachverhalt ist.
Für ihre Beratungsleistung haben Steuerberater Anspruch auf eine Vergütung. Sie setzt sich zusammen aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz.
Das Honorar des Steuerberaters ist durch die gesetzliche Gebührenverordnung festgelegt. Zweck der Gebührenverordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch der Steuerberater angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Für alle erbrachten Leistungen sind hier Mindest- und Höchstbeträge vorgegeben, die sich am jeweiligen Gegenstandswert des Mandanten orientieren. Unsere Gebührenrechnung bewegt sich also immer innerhalb des Rahmens. Innerhalb des Rahmens entscheidet:
Die Gebühren werden als Wert- oder Zeitgebühr erhoben. Die Berechnungsgrundlagen für
Steuerberaterleistungen können jederzeit der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
entnommen werden.
Somit ist für alle Mandanten eine grundsätzliche Honorartransparenz gegeben.